Die EU-Verordnung 2023/988: Verbesserte Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit in der EU
Seit dem 13. Dezember 2024 ersetzt die neue EU-Verordnung 2023/988 (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung) die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Ziel dieser Verordnung ist es, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten, Risiken durch unsichere Produkte zu minimieren und die Rückverfolgbarkeit von Waren innerhalb der EU zu verbessern.
Diese Änderungen betreffen alle Akteure entlang der Lieferkette, von Herstellern über Importeure bis hin zu Händlern, und setzen neue Standards für Transparenz, Sicherheit und Verantwortlichkeit.
Ziele und Schwerpunkt der Verordnung
Die EU-Verordnung 2023/988 wurde entwickelt, um den wachsenden Herausforderungen des internationalen Handels und der Digitalisierung gerecht zu werden. Sie legt klare Anforderungen für die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit von Produkten fest, die in der EU verkauft werden. Insbesondere sollen gefährliche Produkte schneller erkannt und vom Markt entfernt werden können.
Einige zentrale Ziele der Verordnung umfassen:
- Höchstmögliche Produktsicherheit: Die Verordnung stellt sicher, dass nur sichere Produkte auf den europäischen Markt gelangen.
- Transparenz in der Lieferkette: Produkte müssen durchgängig rückverfolgbar sein.
- Verbraucherinformation: Kunden sollen besser über die Sicherheit von Produkten informiert werden.
Wichtige Neuerungen im Überblick
1. Strengere Kennzeichnungspflichten
Produkte müssen künftig dauerhaft und gut lesbar mit Informationen zu ihrer Herkunft versehen sein. Dazu zählen:
- Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs,
- Eindeutige Identifikationsnummern oder QR-Codes,
- Weitere relevante Produktinformationen wie Modell- und Seriennummern.
Diese Anforderungen gelten sowohl für physische als auch für digitale Produkte.
2. Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette
Ein zentrales Element der Verordnung ist die Rückverfolgbarkeit. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass jedes Produkt in der Lieferkette lückenlos dokumentiert wird – von der Herstellung bis zum Endkunden. Dies umfasst:
- Herkunftsmaterialien und Produktionsstätten,
- Zwischenhändler und Logistikdienstleister,
- Verkaufsdaten.
Die Verordnung schreibt vor, dass diese Informationen mindestens 10 Jahre lang gespeichert werden müssen.
3. Haftung und Pflichten für Händler und Importeure
Neben Herstellern werden auch Importeure und Händler stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen sicherstellen, dass die Produkte, die sie vertreiben, die Sicherheitsanforderungen erfüllen. Sollten Mängel auftreten, können sie für die Folgen haftbar gemacht werden.
4. Überwachung des Online-Handels
Die Verordnung enthält spezifische Regelungen für den Online-Handel. Marktplätze wie Amazon und eBay müssen sicherstellen, dass Produkte, die auf ihren Plattformen angeboten werden, die neuen Sicherheitsvorschriften erfüllen. Zudem werden Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung genommen.
Wen betrifft die neue Verordnung?
Die EU-Verordnung 2023/988 richtet sich an alle Akteure entlang der Lieferkette:
- Hersteller: Sie sind primär verantwortlich für die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte.
- Importeure: Unternehmen, die Waren aus Drittstaaten in die EU einführen, müssen sicherstellen, dass diese den EU-Normen entsprechen.
- Händler: Auch Verkäufer, die Produkte ohne größere Änderungen weiterveräußern, tragen eine Mitverantwortung.
Welche Kennzeichnungspflichten gelten bei der Veredelung von Textilien?
Ein häufiges Szenario: Ein Unternehmen kauft T-Shirts einer Marke, wie z. B. Build Your Brand, veredelt diese durch das Hinzufügen eines individuellen Logos (z. B. per Siebdruck) und verkauft die Produkte anschließend unter der eigenen Marke weiter.
Pflichten als Inverkehrbringer
Gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung 2023/988 gilt das Unternehmen, das die Veredelung durchführt, als Inverkehrbringer. Das bedeutet, dass es die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften übernimmt, da die Produkte nach der Veredelung als neue Produkte auf den Markt gebracht werden.
Erforderliche Kennzeichnungen
Auf dem Produkt oder seiner Verpackung müssen dauerhaft und gut sichtbar folgende Angaben angebracht werden:
- Name und Anschrift des veredelnden Unternehmens:
Zum Beispiel: ZH PRINT, Straßackerweg 6, 93073 Neutraubing. - Weitere gesetzlich vorgeschriebene Angaben:
- Materialzusammensetzung und Pflegehinweise gemäß der EU-Verordnung 1007/2011.
- Weitere relevante Informationen, die für die Produktkennzeichnung erforderlich sind.
- Originaletiketten:
Die Originaletiketten des Herstellers (z. B. Build Your Brand) können weiterhin verwendet werden, sofern diese vollständig und korrekt sind. Ergänzend muss jedoch die Anschrift des Unternehmens, das die Veredelung durchgeführt hat, hinzugefügt werden.
Angaben zu verwendeten Farben oder Materialien
Angaben zum Hersteller der verwendeten Farben oder anderer Veredelungsmaterialien sind nicht erforderlich, solange diese Materialien sicher sind und die Sicherheitsanforderungen gemäß Artikel 6 Abs. 1 der EU-Verordnung 2023/988 erfüllen.
Zusammenfassung
Bei der Veredelung von Textilien müssen Unternehmen sicherstellen, dass:
- alle Pflichtangaben korrekt und vollständig auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sind,
- Originaletiketten ggf. durch eigene Angaben ergänzt werden,
- die Sicherheit der verwendeten Materialien gewährleistet ist.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Um den Anforderungen der EU-Verordnung 2023/988 gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen umsetzen:
- Prüfen Sie Ihre Lieferkette: Überprüfen Sie alle Partner und Prozesse entlang der Lieferkette, um sicherzustellen, dass sie den neuen Vorschriften entsprechen.
- Aktualisieren Sie Ihre Produktkennzeichnungen: Ergänzen Sie Ihre Produkte um die notwendigen Informationen, einschließlich QR-Codes oder digitaler Identifikatoren.
- Optimieren Sie Ihre Dokumentation: Implementieren Sie ein System, das die Rückverfolgbarkeit Ihrer Produkte sicherstellt. Dies kann durch digitale Tools wie ERP-Systeme oder Blockchain-Technologien unterstützt werden.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Mitarbeiter die neuen Anforderungen kennen und umsetzen können.
Fazit
Die EU-Verordnung 2023/988 bringt wichtige Neuerungen, um die Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit in der EU zu stärken. Unternehmen sollten frühzeitig handeln, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Für detaillierte Informationen zur Verordnung können Sie die offizielle EU-Webseite besuchen: EUR-Lex.
Disclaimer: Keine Rechtsberatung
Die Inhalte auf unserer Website dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie basieren auf unserer Interpretation der EU-Verordnung 2023/988 und sollen Ihnen eine erste Orientierung zu den neuen Anforderungen bieten.
Für verbindliche rechtliche Auskünfte oder eine individuelle Beratung empfehlen wir, sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine fachkundige Stelle zu wenden.
Unser Ziel bei ZH PRINT ist es, Ihnen eine solide Grundlage zu bieten, um die neuen Vorschriften besser zu verstehen. Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, stehen wir Ihnen mit unseren Dienstleistungen gerne zur Seite.